Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht folgt gänzlich anderen Regeln als das gemeine Strafverfahren. Deshalb ist bei der Verteidigung wegen einer angeblicher Steuerhinterziehung besonderes Augenmaß geboten. Daher arbeite ich mit dem erfahrenen Steuerberater Wulf Müller in Bürogemeinschaft zusammen.
Die Besonderheit, dass der einer Steuerstraftat Verdächtige zwar einerseits ein Auskunftsverweigerungsrecht hat, er andererseits im Veranlagungsverfahren jedoch gegenüber seiner zuständigen Steuerbehörde offenlegungspflichtig ist, erfordert besonderes Fingerspitzengefühl und eine intensive Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater. Gerade hier kommen Ihnen die Kombination von steuerlichem und strafrechtlichem Know-How sowie die kurzen Wege zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater in besonderem Maße zu Gute.